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Wissenswertes
Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Behandlung abgeschlossen ist?

Die Dauer ist abhängig von der Art und dem Ausmass der Fehlstellung. Eine aktive Behandlung dauert in der Regel zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren. 
Einzelne Zahnbewegungen können bereits innerhalb von acht Wochen durchgeführt werden. Längere und umfangreichere kieferorthopädische Behandlungen mit Bissumstellungen benötigen häufig ca. drei Jahre. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen grob geschätzten Zeitraum. Einige Umstände können die Behandlungszeit verlängern aber auch verkürzen.

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Das ideale Alter für eine KFO – Behandlung?

Im Idealfall wird ein Kind im Alter von 8-9 Jahren das erste Mal bei der Kieferorthopädie vorstellig. Durch einige Faktoren wie: langer Schnullergebrauch (Nuggi) oder Daumenlutschen, kann es ratsam sein, bereits im Kleinkindalter – nach Durchbruch der ersten bleibenden Zähne, regulierend eizugreifen. So lassen sich auch gravierende Fehlstellungen oder Zungenfehlfunktionen noch korrigieren.

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Die Altersgrenze für eine KFO – Behandlung – bis wann macht eine Behandlung Sinn?

Generell ist eine kieferorthopädische Behandlung ein Leben lang möglich. Selbst bei Erwachsenen kann sie nicht nur die Funktionalität des Gebisses verbessern, sondern auch zu einer besseren Ästhetik beitragen.

Es gibt ein paar Voraussetzungen für eine späte Behandlung: 
Die Zähne sollten noch etwa zur Hälfte im Knochen verankert sein und das umliegende Gewebe muss gesund und entzündungsfrei sein. Nur so lassen sich Ihre Zähne kieferorthopädisch bewegen.

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Werde ich bei einer KFO – Behandlung Schmerzen haben?

Da jeder Patient, jede Patientin ein individuelles Schmerzempfinden hat, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Generell sollte eine Zahnspange keine Schmerzen verursachen. Die anfänglichen Druckbeschwerden sollten nach einer kurzen Gewöhnungsphase von zwei bis drei Tage von alleine wieder verschwinden.


Werden mir für eine KFO – Behandlung gesunde Zähne gezogen?

Viele Patienten und Patientinnen kommen mit der Angst, dass Sie für eine erfolgsreiche kieferorthopädische Behandlung gesunde Zähne opfern müssen. Prinzipiell wird immer versucht, die gesunden Zähne zu erhalten. In seltenen Fällen kann es jedoch passieren, dass Kiefer- und Zahngrösse so weit voneinander abweichen, dass nicht alle Zähne ausreichend Platz haben. Dies wird jedoch individuell analysiert und beurteilt und stellt eine seltene Ausnahme dar.

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Verschieben sich die Zähne nach der Behandlung wieder?

Sobald ein gutes kieferorthopädisches Ergebnis erreicht wurde, können Sie davon ausgehen, dass dieses dauerhaft bestehen bleibt. Da Ihr Gebiss aber immer in Bewegung ist, empfehlen wir unseren Patienten und Patientinnen, nach Abschluss der Behandlung, sogenannte Retainer zu verwenden. Diese werden unsichtbar auf der Rückseite der Zähne befestigt.

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Kann ich mit eine Spange Sporttreiben?

Mit Zahnspange kann Sport betrieben werden. Grundsätzlich sollte – mit oder ohne Spange – möglichst immer ein Mundschutz bei allen Kontaktsportarten getragen werden.

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Kann man kieferorthopädisch behandelt werden, wenn man ein Blasinstrument spielt?

Ein klares Ja! Die Zahnspange sollte vielleicht nicht einen Tag vor dem wichtigsten Konzert des Jahres eingesetzt werden, denn man braucht schon ein wenig Zeit, um sich an die neuen Umstände zu gewöhnen. Nach einer Weile ist das Musizieren allerdings ohne Einschränkungen möglich.

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Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung trotzdem zum Zahnarzt?

Der jährliche Kontrolltermin beim Zahnarzt sollte auch während der kieferorthopädischen Therapie beibehalten werden.

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Welche Kosten entstehen bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

Nach der Erstellung von Anfangsunterlagen erarbeiten wir einen individuellen Behandlungs- und Kostenplan. Die Mehrzahl der Patienten und Patientinnen haben eine Zusatzversicherung, die einen grossen Teil der Kosten abdeckt. Einige wenige Anomalien wie etwa verlagerte Eckzähne (Zähne, die am falschen Ort im Kiefer angelegt worden sind und die ohne Behandlung nicht «wachsen») können zu 90% über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden.
Bei schwierigen skelettalen Abweichungen kann die Behandlung über die Invalidenversicherung abgewickelt werden, dazu sind eine oder zwei Röntgenaufnahmen notwendig. Im Rahmen der kieferorthopädischen Abklärungen werden wir Sie über die Möglichkeit einer IV-Anmeldung informieren und alle notwendigen Schritte einleiten.
Werden die Kosten nicht von der Zusatzversicherung, KVG oder IV übernommen, informieren wir selbstverständlich vor Aufnahme einer Behandlung detailliert über die zu erwartenden Kosten, sodass für Patienten und Patientinnen die Möglichkeit besteht, zwischen verschieden Behandlungsalternativen zu wählen.

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Mein Taxpunktwert

Die für eine Behandlung anfallenden Kosten werden nach dem seit dem 1.1.2018 gültigen Zahnarzttarif (DENTOTAR) der SSO (Schweizerischen Zahnärztegesellschaft) abgerechnet.
In meiner Praxis kommen für Privatpatienten folgende Taxpunktwerte zur Anwendung:

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Privatpatiententarif     Fr. 1.10

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Der Taxpunktwert ist von der SSO gesetzlich wie folgt festgelegt:

Sozialversicherungstarif (seit 2018):                     Fr. 1.00   UV MV IV

Krankenkassen Grundversicherung (seit 1994):  Fr. 3.10

Privatpatiententarif (seit 2018) empfohlen:         Fr. 1.15       maximal Fr. 1.60

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